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Versicherungs­tipps für den Hausbau

Auch beim Hausbau gut versichert sein

Ein zweistöckiges Backsteinhaus im Bau mit Gerüst, Fensteröffnungen und rotem Ziegeldach bei bewölktem Himmel.

Das pas­sen­de Grundstück ist ge­fun­den und Planung und Finanzierung ste­hen: Jetzt kann der Hausbau star­ten und mög­lichst zügig fer­tig­ge­stellt wer­den. Dass eine Baustelle aber immer auch eine Gefahrenquelle ist, das ist dem frisch ge­ba­cke­nen Bauherrn oft nicht klar: Mit oder ohne Fremdein­‌wirkung kann ein Gerüst um­kip­pen, ein Kurzschluss einen Brand aus­lö­sen, Geräte und Baumaterial ge­stoh­len werden.

Ganz gleich, ob Neubau, Anbau oder Umbau: Ohne die rich­ti­gen Versicherungen kann ein Bauvorhaben zum fi­nan­zi­el­len Desaster werden!

Sichern Sie sich ab!

Ein Unfall, Diebstahl oder Unwetter kann er­heb­li­che Schäden ver­ur­sa­chen und das ge­sam­te Bauvorhaben ge­fähr­den. Denn ent­steht ein Schaden durch un­zu­rei­chen­de Sicherung, kann die Schadenssumme die ganze Existenz bedrohen!

Hier ist ein Überblick wichtiger Versicherungen, die vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen sein sollten:

Die Bauherren­haft­pflicht­versicherung

Bei jedem Neubau- oder Sanierungs­‌vorhaben soll­ten Bauherren über eine Bauherrenhaftpflicht­‌versicherung ver­fü­gen. Sie schützt den Bauherrn, wenn Dritte durch das Bauvorhaben zu Schaden kom­men. Deshalb soll­te sie in jedem Fall schon vor Baubeginn für die ge­sam­te Bauzeit ab­ge­schlos­sen werden.

Sie tritt für alle Sach- und Personen­‌schäden ein, die in Verbindung mit der Baumaßnahme ste­hen. Dabei ist es un­er­heb­lich, ob der Bauherr für den Schaden ver­ant­wort­lich ist oder nicht. Ist der Bauherr nicht ver­si­chert, steht er in der Verantwortung und muss in un­be­grenz­ter Höhe für den Schaden auf­kom­men. Je nach Schadensfall kann ihn das leicht ru­i­nie­ren. Daher soll­te man auf eine aus­rei­chend hohe Deckungssumme achten.

In welchen Fällen kommt die Bauherren­haft­pflicht­versicherung zum Einsatz?

Ein an­de­res Beispiel ist das Spielen von Kindern auf der Baustelle. Im Schadensfall reicht das Schild „Eltern haf­ten für Ihre Kinder“ lei­der nicht aus. Auch hier tritt die Bauherrenhaftpflicht­‌versicherung in Kraft, so dass der Bauherr die Baustelle be­ru­higt ver­las­sen kann, ohne stän­dig in Angst und Sorge sein zu müssen.

Da ist zu­nächst ein­mal die Verkehrs­‌sicherungspflicht zu nen­nen, die den Bauherren ver­pflich­tet, die Verkehrssicherheit zu über­wa­chen und ein­zu­hal­ten. (Diese Verpflichtung be­steht im Übrigen auch noch nach Abschluss der Baumaßnahme und wird dann über die pri­va­te Haftpflicht­‌versicherung ab­ge­deckt.) Wenn durch einen Sturm wäh­rend der Bauphase bei­spiels­wei­se herab­‌fallende Dachziegel einen Passanten ver­let­zen oder ein Gerüst auf ein par­ken­des Auto stürzt, tritt die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kraft.

Laufzeit, Deckungs­summe und Schutz bei Eigen­leistungen

Die meis­ten Versicherer bie­ten sie mit einer Laufzeit von 2 Jahren an. Bei Bedarf er­mög­li­chen ei­ni­ge Versicherer eine Verlängerung über wei­te­re 3 Jahre. Beendet wird die Bauherrenhaft­‌pflichtversicherung nach Abschluss der Baumaßnahme bzw. Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf der Laufzeit.

Für pri­va­te Bauvorhaben wird üb­li­cher­wei­se eine Deckungssumme von 3 Millionen Euro an­ge­bo­ten. In Abhängigkeit von der Größe des Bauvorhabens kön­nen mit dem Versicherer aber auch an­de­re Deckungsbeträge ver­ein­bart werden.

Bei der Wahl Ihres Versicherers soll­ten Sie un­be­dingt klä­ren, ob der Versicherungsschutz auch dann ge­währ­leis­tet ist, wenn Sie die Planung Ihres Hauses und die Bauleitung selbst durch­füh­ren. Grundsätzlich sind auch Eigenleistungen bei der Ausführung nur bei we­ni­gen Versicherern mitversichert.


Die Bauleistungs­versicherung

Junger Bauarbeiter mit gelbem Schutzhelm und blauer Arbeitskleidung zeigt beide Daumen nach oben und lächelt.

Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung ge­nannt) schützt wäh­rend der ge­sam­ten Bauzeit vor un­vor­her­seh­ba­ren Schäden am Bauvorhaben. Mit re­la­tiv ge­rin­gem fi­nan­zi­el­len Einsatz kommt die Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung für Schäden auf, die einen Bauherrn leicht ru­i­nie­ren kön­nen, daher ist sie bei Neubau- und Umbauarbeiten sehr emp­feh­lens­wert, je­doch keine Pflichtversicherung.

In welchen Fällen kommt die Bauleistung­versicherung zum Einsatz?

Sie über­nimmt Schäden, die durch hö­he­re Gewalt, wie z. B. Hochwasser, Erdbeben, Sturm, Hagel oder lang an­hal­ten­den Frost, ent­ste­hen, so­fern diese über das nor­ma­le Wetter­‌geschehen hinausgehen.

Außerdem deckt sie Vandalismus und Diebstahl fest ver­bau­ter Teile ab sowie Schäden, die durch Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit der Hand­‌werker oder durch Planungs­‌fehler ent­ste­hen kön­nen. Selbst Schäden, die auf un­be­kann­te Eigenschaften des Baugrunds sowie Konstruktions- und Materialfehler zu­rück­zu­füh­ren sind, wer­den durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt.

Dazu ge­hö­ren alle Kosten, die zur Herstellung eines ein­wand­frei­en Zustands er­for­der­lich sind, das sind neben den Materialkosten und Gehältern auch Kosten für Abbruch, Entsorgung und Aufräumarbeiten.

Welche Schäden werden nicht durch die Bauleistungs­versicherung abgedeckt?

Alle Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit ver­ur­sacht wer­den oder durch vor­her­seh­ba­re Wetter­‌bedingungen, wie z.B. Regen und Frost, sind nicht ab­ge­si­chert. Darüber hin­aus wer­den auch Schäden, die durch Nichteinhaltung der an­er­kann­ten Regeln der Technik ent­ste­hen, nicht be­gli­chen. Gleiches gilt für Diebstähle von nicht fest mon­tier­ten Materialien, Werkzeugen, Geräten etc. sowie Schäden durch Kriegsereignisse oder Atomunfälle.

Kosten und Laufzeit der Bauleistungs­versicherung

Die Höhe der für den Bauherrn ent­ste­hen­den Kosten ist ab­hän­gig von der Versicherungssumme, die sich meist an der Bausumme und z. T. an der Laufzeit ori­en­tiert. Wenn Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht kom­bi­niert wer­den sol­len, wer­den von den Versicherern häu­fig güns­ti­ge­re Kombitarife angeboten.


Die Bauhelfer­versicherung

In der Regel wird ein Teil der Bauleistungen als Eigenleistungen erbracht und oftmals helfen dabei Freunde und Verwandte mit. Zum einen müssen Sie diese Helfer innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) anmelden, sonst droht ein Bußgeld (Pflichtversicherung).

Nahaufnahme einer Person in Jeans, die verschiedene Werkzeuge wie Zange und Schraubenschlüssel in der Hand hält.

An die BauBG müssen je nach Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden der Helfer Beiträge abgeführt werden - und zwar egal, ob die Helfer bezahlt werden oder nicht. Die BauBG wird übrigens automatisch vom Bauamt über jedes angemeldete Bauvorhaben informiert und kontrolliert daraufhin die Baustellen.

Neben dieser Pflichtversicherung empfliehlt es sich aber, auch noch eine private Bauhelferversicherung abzuschließen, die im Fall eines Unfalls eines Bauhelfers die finanziellen Folgeschäden abdeckt.

Der Bauherr und sein Ehepartner müssen sich in jedem Fall zusätzlich privat versichern, wenn Sie mithelfen wollen, z.B. mit einer Unfallversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung.


Die Wohngebäude­versicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtver­sicherung für jeden Eigenheimbesitzer und umfasst Feuerversicherung (einschl. Blitzschlag), Sturm­versicherung (einschl. Hagel) und Leitungswasser­versicherung.

Ersetzt werden aber nur Schäden am Gebäude selbst und an fest verbauten Teilen - Möbel und andere Gegenstände sowie Schäden am Grundstück sind in der Regel nicht enthalten.

Die Rohbau-Feuerversicherung ist heutzutage meist Teil der Wohngebäudeversicherung und in der Bauphase kostenlos.

Achten Sie wie immer auf eine ausreichende Deckungs­summe. Denken Sie daran, dass diese bei An- oder Umbauten angepasst werden muss, um eine Unterver­sicherung zu vermeiden.


Die Feuer­rohbau­versicherung

Auch ein Rohbau kann Feuer fangen! Ursache dafür können eine defekte Leitung, Brandstiftung, ein Kurzschluss oder Blitzschlag sein. Darum sollte jeder Bauherr prüfen, ob die Gebäudeversicherung eine Feuerrohbauversicherung mit einschließt. Oftmals ist diese im Rahmen der Bauzeit (max. 24 Monate) sogar kostenlos enthalten, wenn Sie von Anfang an eine spätere Wohngebäudeversicherung abschließen. Eine gute Entscheidung, zumal die Banken in der Regel für die Finanzierung vorab eine Wohngebäudeversicherung verlangen.

Ein weiterer Vorteil einer Feuerrohbauversicherung ist, dass sie nicht nur die Schäden abdeckt, die vom Feuer verursacht werden, sondern außerdem für Folgeschäden aufkommt. Dies können Schäden durch Rauchentwicklung oder Löschwasser sein oder auch ganze Wände, die erneuert werden müssen.

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